Rechtliches
Bedingungen fürs Einreichen
Damit Plakate auf Feierradar landen dürfen, gilt beim Hochladen und Eintragen Folgendes.
1. Was du uns zusicherst
Mit dem Häkchen bestätigst du, dass du berechtigt bist, das Plakat hochzuladen und auf Feierradar veröffentlichen zu lassen – etwa weil du der Veranstalter bist oder für ihn sprichst oder der Veranstalter einverstanden ist. Die Angaben machst du nach bestem Wissen.
2. Was wir damit machen dürfen
Du räumst Feierradar das einfache, unentgeltliche Recht ein, das Plakat und die Eventangaben zur Ankündigung des Events zu veröffentlichen: auf feierradar.de und in unseren Kanälen (z. B. Instagram, Facebook), auch in angepasstem Format (etwa mit Rand auf ein Social-Media-Format gebracht, mit dezentem Feierradar-Hinweis). Das Plakat selbst verändern wir nicht inhaltlich.
3. Wenn etwas nicht stimmt
Stellt sich heraus, dass die Zusicherung aus Punkt 1 nicht stimmt, bist du dafür verantwortlich und stellst Feierradar von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Wir prüfen Einsendungen vor der Freischaltung, können Rechte aber nicht im Einzelnen nachprüfen.
4. Rausnehmen auf Wunsch
Rechteinhaber können problematische Inhalte jederzeit melden – oder kurz an kontakt@wiedeki.de schreiben. Konkrete, plausible Meldungen prüfen wir zügig und entfernen Inhalte gegebenenfalls umgehend.
5. Freischaltung
Es gibt keinen Anspruch auf Veröffentlichung. Wir behalten uns vor, Einsendungen zu kürzen, zu korrigieren oder abzulehnen.
Stand: Oktober 2026